Pressemeldung vom 24. Februar 2020

Auch das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V.  fordert eine Absenkung der Zugangshürden zur Grundrente. 

München, 24. Februar 2020 | 

In den letzten Wochen bewegte die Kreativschaffenden in Deutschland ein Thema ganz besonders: Die Einführung einer Grundrente für Geringverdiener. Es gab und gibt Aufrufe verschiedener Berufsverbände. In einem Appell zur Mitunterzeichnung ruft der BBK mit anderen Berufsverbänden aus der Kreativwirtschaft auf, das im bestehenden Gesetzentwurf vorausgesetzte Mindesteinkommen zu senken. 

Auch wir als Vereinigung von Künstlern aller Sparten schließen uns dieser Bewegung an und fordern dringend eine Korrektur des aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs.

Die Statistik der Künstlersozialkasse (KSK) weist eine Gruppe von knapp 20.000 Künstler*innen aus, die auf Basis der geplanten Kriterien vom Anspruch auf Grundrente ausgeschlossen sein werden, obwohl sie eine entsprechende Lebensleistung von mindestens 33 Beitragsjahren vorweisen können.

Der zur aktuell Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht vor, dass Beitragsjahre bei der Grundrente nur dann angerechnet werden, wenn die Versicherten jeweils mindestens 30 Prozent des von der Deutschen Rentenversicherung mit 37.873 Euro jährlichen Durchschnittsverdienstes aller Berufsgruppen in Deutschland erzielt haben.

Tausende Künstler*innen werden damit das als Zugangsbedingung zur Grundrente definierte Mindesteinkommen von 11.361 Euro pro Jahr nicht erreichen. Die Lebensleistung vieler Kunstschaffender mit ihren für den Kulturbereich typischen Erwerbsbiographien wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf prinzipiell in Frage gestellt.

Anhand der KSK-Daten wird deutlich, dass zudem überproportional viele Frauen benachteiligt werden, obwohl im Gesetzentwurf explizit formuliert ist, dass gerade deren Biographien berücksichtigt werden sollen. 

Das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V. begrüßt mit Nachdruck die Idee, Menschen den Gang zum Sozialamt zu ersparen, die über viele Jahre gearbeitet haben, Kinder erzogen oder sich um die Pflege von Angehörigen gekümmert haben, deren Einkommen aber nicht groß genug für eine im Alter ausreichende Rente war. Wir wissen, wie schwer dieser Weg vielen fällt – so schwer, dass die zustehenden Leistungen oft nicht Anspruch genommen werden. 

Zudem weisen wir darauf hin, dass eine große Zahl von Künstlerinnen und Künstlern das geforderte Mindesteinkommen nicht erreichen und somit von Altersarmut bedroht sind. Wir schließen uns deshalb der Forderung an, die zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist. 

Die Leistung, die Künstlerinnen und Künstler für Kultur und Gesellschaft insgesamt erbringen, spiegelt sich nur zu oft nicht in deren Einkommen wider – ein Grund mehr, diese bei der Ausgestaltung einer stattlichen Grundrente zu berücksichtigen.

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