PRESSEMELDUNG: 11.11.20 | Die Allianz der freien Künste fordert eine rasche Umsetzung der angekündigten Maßnahmen

Das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V. und die Allianz der Freien Künste fordern eine rasche Umsetzung des UnternehmerInnenlohns und eine Ausweitung der Maßnahmen

Seite der Allianz der Freien Künste

Berlin, 11.11.2020 | Gemeinsame Pressemitteilung der 19 in der Allianz der freien Künste zusammengeschlossenen Berufsverbände:

Die seit Anfang November 2020 geltenden Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung treffen die Kultur- und Kreativwirtschaft unverhältnismäßig hart. Seit mehr als 8 Monaten tragen die Akteur*innen die existenzgefährdenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie solidarisch mit. Dennoch fielen vor allem die zahlreichen Soloselbstständigen, die hybrid Beschäftigten sowie die kleinen Betriebe ohne hohe Betriebskosten bei den Wirtschaftshilfen des Bundes komplett durchs Raster. 

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Allianz der Freien Künste, dass die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) endlich auch die Soloselbstständigen einbezieht. Die Zuschüsse zum Ausgleich von Einnahmeverlusten bis zu 75 % des Vorjahres-Umsatzes und die Wahloption zur Berechnung (Umsatzes November 2019 oder Jahresdurchschnitt) erscheinen als geeignete Instrumente um die Folgen des aktuellen Lockdowns abzufedern. Mit der Senkung der Zugangshürden bis zu einem monatlichen Zuschuss von 5.000 Euro und mit der Sonderregelung für Berufs-Ein- und Umsteiger*innen finden direkte Forderungen der Allianz der Freien Künste ihre Umsetzung. 

Jetzt müssen die angekündigten Hilfen unverzüglich und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Die Allianz der Freien Künste fordert die Bundesregierung auf, die Hilfen bei einer Verlängerung des Lockdowns in gleicher Form auch im Dezember fortzusetzen. Da­rüber hinaus müssen die bei den Novemberhilfen für Soloselbstständige geltende Wahloption zur Berechnung sowie der erleichterte Zugang (bis 5.000 Euro ohne Steuerberatung) auch für GbRs und Kleinstbetriebe gelten.  

Wir hören aus verschiedenen Stellen in der Bundesregierung, dass ein Unternehmer*innenlohn im Rahmen der Überbrückungshilfe III (ab Januar 2021) eingeführt werden soll. Die Allianz fordert die Bundesregierung zu rascherem Handeln auf. Der Unternehmer*innenlohn für die von der Pandemie betroffenen Soloselbstständigen ist überfällig und bedarf unverzüglicher Umsetzung – so wie ihn die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern.

Weiterhin braucht es auch in der Überbrückungshilfe III ähnlich wie bei der sogenannten Novemberhilfe es einen erleichterten Zugang ohne Wirtschafts- oder Steuerberatung. Hier braucht es schnellstmöglich Klarheit zu den Eckpunkten des Hilfspaketes. Die Umsetzung darf nicht hinter die Ankündigung zurückfallen.

Der Allianz der Freien Künste gehören folgende 19 Verbände an: 

Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk, der Verband Deutscher Puppentheater, der Verband der HörspielRegie sowie die Vereinigung Alte Musik.

ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE

Kunstquartier Bethanien 

Mariannenplatz 2, 10997 Berlin

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