Künstlersozialkasse

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung. Künstler und Publizisten zahlen nur die Hälfte ihrer Beiträge in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und sind damit ähnlich günstig gestellt wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch eine Abgabe der Kunst- und Publizistikverwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.

Die KSK ist keine Krankenkasse!

Die KSK meldet die als Künstler oder Publizisten anerkannten Freiberufler lediglich bei den Kranken- und Pflegekassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge dorthin weiter.

Für wen ist die KSK?

Für alle Künstler und Publizisten, die eine selbständige künstlerische/publizistische Tätigkeit als Beruf (also zum Zweck des Broterwerbs) nicht nur vorübergehend ausüben. Das Arbeitseinkommen (Einnahmen abzüglich Ausgaben) muss über der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 325 Euro / jährlich 3.900 Euro liegen (Ausnahme: Berufsanfänger in den ersten drei Jahren ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit).

Wie kommt man in die KSK?

Anmeldeformulare bei der Künstlersozialkasse formlos anfordern:
Künstlersozialkasse, Gökerstr. 14, 26384 Wilhelmshaven oder direkt hier.
Die KSK prüft anhand des ausgefüllten Fragebogens und der eingereichten Nachweise, ob die Voraussetzungen zur Künstlersozialversicherung erfüllt sind.

Da viele Kollegen Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Fragebogens haben, helfen wir Ihnen gerne dabei. Wir gehen mit unseren Mitgliedern den Fragebogen durch und geben ihnen wertvolle Hinweise für die Zusammenstellung der geforderten Unterlagen.
Wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle: Tel. +49 89 57 00 48 95, Mobil 0175 457 924 8 oder Email

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